Der Düsseldorfer Kreis spricht sich gegen die Nutzung von Bonitätsdaten zur Zahlartensteuerung im E-Commerce trotz vorliegender Einwilligung aus.
Bonitätsdaten bzw. -scores werden nach Einwilligung des Betroffenen (Endkunden) gemäß §4a BDSG zur Steuerung der in E-Shops angebotenen Zahlarten und damit zur Reduzierung des Forderungsausfallrisikos (bzw. des Wertberichtigungsbedarfs am Ende eines Geschäftsjahres) genutzt.
Im Falle guter Bonität bieten Händler ihren Endkunden die beliebten aber leider unsicheren Zahlarten an, wie z.B. der Rechnungskauf (erst die Ware, dann die Bezahlung). Weisen die von Auskunfteien bezogenen Daten überhöhte Ausfallwahrscheinlichkeiten aus, werden sichere Zahlarten, wie z.B. Vorkasse oder Kreditkarte, vorgeschlagen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Rechtsgeschäfte realisieren zu können und gleichzeitig potenzielle Forderungsausfälle zu vermeiden.
Die Konsequenz der aktuellen Empfehlung des Düsseldorfer Kreises ist:
- Bonitätsdaten bzw. -scores werden erst NACH Auswahl der Zahlarten in der sog. Checkout Page bei Auskunfteien angefragt und ausgewertet.
- Der Rechnungskauf ist die in Deutschland beliebteste Zahlart, aber gleichzeitig die mit dem höchsten Risiko für den Händler. Erst NACH Auswahl dieser Zahlart bekommt der Endkunde mitgeteilt, ob er die Ware per Rechnungskauf erhält.
- Im Falle der Ablehnung einer Zahlart, also z.B. einem gewünschten Rechnungskauf, wird der Endkunde zurück auf die Checkout Page befördert und muss eine neue Zahlart auswählen, anstelle ihm, wie bisher, nur die möglichen Zahlarten direkt anzubieten.
- Die Auswirkung solcher Iterationen im Bezahlprozess sind offen. Es ist davon auszugehen, dass viele Endkunden den Vorgang abbrechen und damit die sog. Conversion Rate sinkt, d.h. der Händler den Endkunden verliert.
Folgt die Branche dieser Empfehlung, müssen nun selbstverständlich viele E-Shop-Lösungen angepasst werden …