Die GDD Zertifizierung zum Datenschutzbeauftragten wurde in 2015 erfolgreich abgeschlossen.
Die Datenschutz-Expertise, welche bisher sehr stark im Bereich der geschäftsmäßigen Datenerhebung, -speicherung und -nutzung (Auskunftei, Inkasso, etc.) ausgeprägt war, wurde insb. in den folgenden Bereichen erweitert:
- Datenschutz im Falle von Beschäftigendaten:
Dies betrifft jedes Unternehmen, welches Angestellte hat. Die personenbezogene Daten der Beschäftigen werden i.d.R. automatisiert verarbeitet. Dies hat zur Folge, dass bereits ab 10 Angestellten ein Datenschutz-Beauftragter zu bestellen ist. Neben den subsidären Regelungen des BDSG sind weitere gesetzliche Regelungen zu beachten, wie z.B. AGG, TKG oder BetrVG. Viele Unternehmen empfinden den Beschäftigen-Datenschutz oft als bürokratische Behinderung.
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- Datenschutz im Falle von Kundendaten:
Sobald Unternehmen Ihre Produkte oder Dienstleistungen an Privatpersonen vermarkten, sind Vorgaben des Kunden-Datenschutzes zu beachten. Die Kunden sind, neben den Mitarbeitern und Produkten/Dienstleistungen das wesentliche Gut eines Unternehmens. Bei Aktivitäten rund um Kundenbindung und -gewinnung sind div. gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten, z.B.:- BDSG: Subsisäre Regelungen, insb. Vorgaben im Bereich postalische Werbung.
- UWG: Vorgaben für Telefonie und E-Mail Aktivitäten.
- TMG: Vorgaben für Webauftritt.
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Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.