Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) führt zur Verschiebung der datenschutzrechtlichen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in Unternehmen. Der Datenschutzbeauftrage (DSB) verantwortet nicht mehr operative Aufgaben, wie z.B. Mitarbeiterschulungen oder die Vorabkontrolle von kritischen Datenverarbeitungen. An Stelle dessen wird er verstärkt zum Kontrollorgan und arbeitet enger mit der Aufsichtsbehörde zusammen.
Nichtsdestotrotz muss „Einer“ die anstehenden Aufgaben erledigen. In diesem Sinne bietet DLC weiterhin das „Doing“ aller Datenschutzaufgaben an. Das Leistungspektrum wird mit den neuen Anforderungen der DS-GVO (Datenschutz-Folgeabschätzung, Transparenz-, Dokumentations-, Nachweispflichten, etc.) deutlich umfangreicher.
Das aktualisierte Leistungsportfolio ist unter https://dlc-de.com/datenschutz-beratung zu finden.
DLC unterstützt seine Kunden bei der Erfüllung der DS-GVO, des neuen BDSG sowie weiterer ggf. vorrangiger Rechtsvorschriften. Vor dem Hintergrund der Umsetzungsfrist am 25.05.2018 hilft DLC seinen Kunden insb. bei der Umstellung auf die neuen gesetzlichen Regelungen.