Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am 04.05.2016 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 25.05.2016 in Kraft. Die Gültigkeit beginnt am 25.05.2018. Wenn das neue Recht in Kraft tritt, wird das deutsche Datenschutzrecht, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz, in weiten Teilen abgelöst. Unternehmen müssen während dieser Frist ihre Datenverarbeitungsprozesse und -organisation gemäß den Vorgaben des zukünftigen Rechts anpassen.