01.2016: Datenschutz-Beratung ab sofort GDD-zertifiziert

Die GDD Zertifizierung zum Datenschutzbeauftragten wurde in 2015 erfolgreich abgeschlossen.

Die Datenschutz-Expertise, welche bisher sehr stark im Bereich der geschäftsmäßigen Datenerhebung, -speicherung und -nutzung (Auskunftei, Inkasso, etc.)  ausgeprägt war, wurde insb. in den folgenden Bereichen erweitert:

  • Datenschutz im Falle von Beschäftigendaten:
    Dies betrifft jedes Unternehmen, welches Angestellte hat. Die personenbezogene Daten der Beschäftigen werden i.d.R. automatisiert verarbeitet. Dies hat zur Folge, dass bereits ab 10 Angestellten ein Datenschutz-Beauftragter zu bestellen ist. Neben den subsidären Regelungen des BDSG sind weitere gesetzliche Regelungen zu beachten, wie z.B. AGG, TKG oder BetrVG. Viele Unternehmen empfinden den Beschäftigen-Datenschutz oft als bürokratische Behinderung.

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  • Datenschutz im Falle von Kundendaten:
    Sobald Unternehmen Ihre Produkte oder Dienstleistungen an Privatpersonen vermarkten, sind Vorgaben des Kunden-Datenschutzes zu beachten. Die Kunden sind, neben den Mitarbeitern und Produkten/Dienstleistungen das wesentliche Gut eines Unternehmens. Bei Aktivitäten rund um Kundenbindung und -gewinnung sind div. gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten, z.B.:

    • BDSG: Subsisäre Regelungen, insb. Vorgaben im  Bereich postalische Werbung.
    • UWG: Vorgaben für Telefonie und E-Mail Aktivitäten.
    • TMG: Vorgaben für Webauftritt.

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Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.